Gelatine, gemahlen, weiß

Gelatine, gemahlen, weiß

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Produktbeschreibung

Aspik-Pulver zum Binden und Festigen von pikanten und süßen Speisen. Für Fleisch in Gelee, Fisch in Gelee, Gemüse und Obst in Gelee, für Fleischsülze, Sülzkoteletts, Eisbein in Gelee etc. - für süße Gelees. Bloom-Zahl mind. 240, Qualität Gold.

  • natürliches Bindemittel mit vielseitiger Anwendung beim Kochen; Backen und der Dessertzubereitung
  • klar und ungewürzt
  • 20 g reichen für 1 l Wasser
  • enthält kaum Kalorien und Kohlenhydrate
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Zubereitung

Allgemein

Die erforderliche Menge Gelatine mit der 5-fachen Menge kaltem Wasser anrühren und 10 Minuten quellen lassen. Unter ständigem Rühren erwärmen, bis die Gelatine gelöst ist. Die Gelatinelösung lauwarm an die zu bereitende Speise geben. Falls die Speise heiß ist, die gequollene Gelatine nicht erwärmen, sondern direkt in der Speise auflösen. Die Speise mehrere Stunden kalt stellen.

Produkteigenschaften:

Zutaten

Rindergelatine, Im Rahmen der Produktion werden auch verarbeitet: (MILCH/LAKTOSE, EI, GLUTENHALTIGES GETREIDE, HASELNÜSSE, WALNÜSSE, MANDELN, PISTAZIEN), Technologisch unvermeidbare Spuren können daher nicht ausgeschlossen werden.

Dosierung

20 g Gelatinepulver auf 1 l Wasser

Ergiebigkeit

1000 g Gelatinepulver auf 50 l Wasser (= 600 Blatt Gelatine)

Artikel- & Logistik-Informationen

Verkehrsbezeichnung: Speisegelatine gemahlen - weiß - klar - ungewürzt
Gebinde: 10 x 1 kg FS
Artikelnummer: 1-39-207201
EAN VS: 4008241720134
EAN EVE: 4008241720103
Inhalt netto: 10,00 kg
Inhalt brutto: 10,88 kg
Lagerung: Lichtgeschützt und trocken lagern.
Pallettierung: 7/Lage 42/Palette
EVE Länge, Breite, Höhe: 12,00 cm, 8,00 cm, 17,50 cm
VS Länge, Breite, Höhe: 41,80 cm, 25,10 cm, 17,80 cm
Statistische Warennummer: 35030010
MHD: 720 Tage
RLZ: 150 Tage

Rechtliche Hinweise zu Qualität, Gentechnik und Rezeptur

Das Produkt wird unter Beachtung der geltenden lebensmittelrechtlichen Vorgaben hergestellt. Dies beinhaltet vor allem die Einhaltung der Lebensmittelhygiene-Vorschriften und die Umsetzung der HACCP-Grundsätze sowie die Einhaltung und Umsetzung der Kennzeichnungsverpflichtungen.

Das Produkt ist gemäß den EU-Verordnungen zur Kennzeichnung, Zulassung und Rückverfolgbarkeit gentechnisch veränderter Lebens- und Futtermittel* nicht kennzeichnungspflichtig. (* VO (EG) Nr. 1829/2003 und VO (EG) Nr. 1830/2003).

Die Rezepturen der Produkte können sich ändern. Die hier bereit gestellten Informationen werden regelmäßig aktualisiert. Es können unter der gleichen Artikel-Bezeichnung und Artikel-Nummer Produkte sowohl mit alter als auch mit neuer Rezeptur verfügbar sein. Bitte beachten Sie, dass nur die Angaben auf der Verpackung maßgeblich sind. Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben.

Datum der letzten Änderung: 05.11.2024 09:46