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Ergibt einen sofort gelierenden, klaren und schnittfesten Guss auf Obsttorten aller Art. WICHTIG: Der Guss enthält Säure, keinen Zitronensaft zusetzen.
55 g Tortenguss mit 125 g Zucker mischen und nach und nach mit 1/4 l kaltem Wasser oder Fruchtsaft glatt rühren. Die übrige Flüssigkeit (3/4 l) zum Kochen bringen und von der Kochstelle nehmen. Die angerührte Mischung in die Flüssigkeit geben und unter ständigem Rühren einmal gut aufkochen lassen. Danach 1 Minute abkühlen lassen und von der Mitte aus auf die mit kaltem Obst belegten Torten geben. Nach völligem Erkalten (etwa 1/4 Stunde) können die Torten angeschnitten werden.
Tapiokastärke, Zucker, Geliermittel (Carrageen), Säuerungsmittel (Kaliumtartrate), Festigungsmittel (Kaliumchlorid), Im Rahmen der Produktion werden auch verarbeitet: (MILCH/LAKTOSE, EI, GLUTENHALTIGES GETREIDE, SCHALENFRÜCHTE), Technologisch unvermeidbare Spuren können daher nicht ausgeschlossen werden.
Verkehrsbezeichnung: | Mischung für Tortenguss klar |
Gebinde: | 10 x 1 kg FS |
Artikelnummer: | 1-39-201605 |
EAN VS: | 4008241160534 |
EAN EVE: | 4008241160503 |
Inhalt netto: | 10,00 kg |
Inhalt brutto: | 10,88 kg |
Lagerung: | Lichtgeschützt und trocken lagern. |
Pallettierung: | 7/Lage 42/Palette |
EVE Länge, Breite, Höhe: | 12,00 cm, 8,00 cm, 17,50 cm |
VS Länge, Breite, Höhe: | 41,80 cm, 25,10 cm, 17,80 cm |
Statistische Warennummer: | 19019099 |
MHD: | 540 Tage |
RLZ: | 150 Tage |
je 100 g Produkt | je 100 g Zubereitung | je 100 g Portion | |
Energie: |
1.402
kJ 331 kcal |
246
kJ 58 kcal |
246
kJ 58 kcal |
Fett: | 0,1g | 0,0g | 0,0g |
davon gesättigte Fettsäuren: | 0,0g | 0,0g | 0,0g |
Kohlenhydrate: | 80,0g | 14,0g | 14,0g |
davon Zucker: | 23,0g | 12,0g | 12,0g |
Eiweiß: | 0,0g | 0,0g | 0,0g |
Salz: | 0,3g | 0,0g | 0,0g |
Das Produkt wird unter Beachtung der geltenden lebensmittelrechtlichen Vorgaben hergestellt. Dies beinhaltet vor allem die Einhaltung der Lebensmittelhygiene-Vorschriften und die Umsetzung der HACCP-Grundsätze sowie die Einhaltung und Umsetzung der Kennzeichnungsverpflichtungen.
Das Produkt ist gemäß den EU-Verordnungen zur Kennzeichnung, Zulassung und Rückverfolgbarkeit gentechnisch veränderter Lebens- und Futtermittel* nicht kennzeichnungspflichtig. (* VO (EG) Nr. 1829/2003 und VO (EG) Nr. 1830/2003).
Die Rezepturen der Produkte können sich ändern. Die hier bereit gestellten Informationen werden regelmäßig aktualisiert. Es können unter der gleichen Artikel-Bezeichnung und Artikel-Nummer Produkte sowohl mit alter als auch mit neuer Rezeptur verfügbar sein. Bitte beachten Sie, dass nur die Angaben auf der Verpackung maßgeblich sind. Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben.
Datum der letzten Änderung: 30.10.2024 11:28