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Dessertpulver zur Zubereitung der beiden Klassiker der französischen Küche Crème Brûlée und Crème Caramel.
Für Crème Brûlée: Die Trockenmischung in die heiße Milch und Sahne einrühren und unter Rühren aufkochen. In Schalen portionieren und für 1-2 Stunden kalt stellen. Anschließend den Flambierzucker auf die Crème Brûlée streuen und mit einem Flambierbrenner abflämmen. Für Crème Caramel: Die Trockenmischung in die heiße Milch einrühren und unter Rühren aufkochen. Karamell-Soße (ca. 10 g) in eine Portionsform (Timbal) geben und die Crème Caramel darauf portionieren. Danach für 1-2 Stunden kalt stellen. Anschließend den Rand mit einem spitzen Messer lösen und stürzen. Tipp: Die Karamell-Soße kann auch nach dem Stürzen über der Crème Caramel. dosiert werden.
Zucker, Stärke, 2,0% HÜHNERVOLLEIPULVER, Verdickungsmittel (Carrageen), Dextrose, färbende Lebensmittel (Karottensaftkonzentrat, Kurkumaextrakt), natürliches Bourbon-Vanille-Aroma, Salz, Festigungsmittel (Kaliumchlorid). Kann enthalten: MILCH, GLUTENHALTIGES GETREIDE, MANDELN, HASELNÜSSE, WALNÜSSE, PISTAZIEN.
Verkehrsbezeichnung: | Dessertpulver für Crème Brûlée oder Crème Caramel |
Gebinde: | 6 x 1 kg FS |
Artikelnummer: | 1-39-250532 |
EAN VS: | 4006733008128 |
EAN EVE: | 4006733008111 |
Inhalt netto: | 6,00 kg |
Inhalt brutto: | 6,45 kg |
Lagerung: | Lichtgeschützt und trocken lagern. |
Pallettierung: | 12/Lage 96/Palette |
EVE Länge, Breite, Höhe: | 12,00 cm, 8,00 cm, 14,00 cm |
VS Länge, Breite, Höhe: | 37,00 cm, 16,50 cm, 14,80 cm |
Statistische Warennummer: | 21069098 |
MHD: | 450 Tage |
RLZ: | 150 Tage |
je 100 g Produkt | je 100 g Zubereitung | je 100 g Portion | |
Energie: |
1.660
kJ 391 kcal |
850
kJ 204 kcal |
850
kJ 204 kcal |
Fett: | 0,9g | 15,0g | 15,0g |
davon gesättigte Fettsäuren: | 0,3g | 8,8g | 8,8g |
Kohlenhydrate: | 94,0g | 15,0g | 15,0g |
davon Zucker: | 80,0g | 14,0g | 14,0g |
Eiweiß: | 1,0g | 2,6g | 2,6g |
Salz: | 0,5g | 0,1g | 0,1g |
Das Produkt wird unter Beachtung der geltenden lebensmittelrechtlichen Vorgaben hergestellt. Dies beinhaltet vor allem die Einhaltung der Lebensmittelhygiene-Vorschriften und die Umsetzung der HACCP-Grundsätze sowie die Einhaltung und Umsetzung der Kennzeichnungsverpflichtungen.
Das Produkt ist gemäß den EU-Verordnungen zur Kennzeichnung, Zulassung und Rückverfolgbarkeit gentechnisch veränderter Lebens- und Futtermittel* nicht kennzeichnungspflichtig. (* VO (EG) Nr. 1829/2003 und VO (EG) Nr. 1830/2003).
Die Rezepturen der Produkte können sich ändern. Die hier bereit gestellten Informationen werden regelmäßig aktualisiert. Es können unter der gleichen Artikel-Bezeichnung und Artikel-Nummer Produkte sowohl mit alter als auch mit neuer Rezeptur verfügbar sein. Bitte beachten Sie, dass nur die Angaben auf der Verpackung maßgeblich sind. Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben.
Datum der letzten Änderung: 11.11.2024 10:29