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Klassisch helle, etwas festere Dessertcreme. Voll gezuckert. Karamellsoße zugeben.
Die Trockenmischung mit einem Teil der kalten Milch anrühren. Die verbliebene Milch aufkochen, die angerührte Masse eingießen und unter Rühren ca. 1 Minute kochen. Karamellsoße (ca. 10 g) in eine Portionsform (Timbal) geben und die Crème Caramel darauf portionieren. Danach für 1-2 Stunden kalt stellen. Anschließend den Rand mit einem spitzen Messer lösen und stürzen. Tipp: Die Karamellsoße kann auch nach dem Stürzen über der Crème Caramel dosiert werden.
Zucker, Maisstärke, HÜHNERVOLLEIPULVER, Verdickungsmittel (Carrageen), färbende Lebensmittel (Karottensaftkonzentrat, Kurkumaextrakt), Aroma, Salz, Im Rahmen der Produktion werden auch verarbeitet: (MILCH/LAKTOSE, GLUTENHALTIGES GETREIDE, SCHALENFRÜCHTE), Technologisch unvermeidbare Spuren können daher nicht ausgeschlossen werden.
Verkehrsbezeichnung: | Cremepulver für Crème Caramel |
Gebinde: | 6 x 1 kg FS |
Artikelnummer: | 1-39-202550 |
EAN VS: | 4008241255032 |
EAN EVE: | 4008241255001 |
Inhalt netto: | 6,00 kg |
Inhalt brutto: | 6,54 kg |
Lagerung: | Lichtgeschützt und trocken lagern. |
Pallettierung: | 12/Lage 72/Palette |
EVE Länge, Breite, Höhe: | 12,00 cm, 8,00 cm, 17,50 cm |
VS Länge, Breite, Höhe: | 37,50 cm, 17,00 cm, 17,80 cm |
Statistische Warennummer: | 19019099 |
MHD: | 450 Tage |
RLZ: | 150 Tage |
je 100 g Produkt | je 100 g Zubereitung | je 100 g Portion | |
Energie: |
1.634
kJ 385 kcal |
331
kJ 78 kcal |
331
kJ 78 kcal |
Fett: | 1,6g | 1,6g | 1,6g |
davon gesättigte Fettsäuren: | 0,5g | 0,9g | 0,9g |
Kohlenhydrate: | 90,0g | 13,0g | 13,0g |
davon Zucker: | 69,0g | 11,0g | 11,0g |
Eiweiß: | 1,9g | 3,2g | 3,2g |
Salz: | 0,6g | 0,2g | 0,2g |
Das Produkt wird unter Beachtung der geltenden lebensmittelrechtlichen Vorgaben hergestellt. Dies beinhaltet vor allem die Einhaltung der Lebensmittelhygiene-Vorschriften und die Umsetzung der HACCP-Grundsätze sowie die Einhaltung und Umsetzung der Kennzeichnungsverpflichtungen.
Das Produkt ist gemäß den EU-Verordnungen zur Kennzeichnung, Zulassung und Rückverfolgbarkeit gentechnisch veränderter Lebens- und Futtermittel* nicht kennzeichnungspflichtig. (* VO (EG) Nr. 1829/2003 und VO (EG) Nr. 1830/2003).
Die Rezepturen der Produkte können sich ändern. Die hier bereit gestellten Informationen werden regelmäßig aktualisiert. Es können unter der gleichen Artikel-Bezeichnung und Artikel-Nummer Produkte sowohl mit alter als auch mit neuer Rezeptur verfügbar sein. Bitte beachten Sie, dass nur die Angaben auf der Verpackung maßgeblich sind. Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben.
Datum der letzten Änderung: 11.10.2024 12:08