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Im Steinofen vorgebackener Pizza Snack ausgewogen belegt mit fruchtiger Tomatensoße, gegrillter Paprika und Brokkoli sowie feiner Edamer-Mozzarella Käsemischung. 8,5 x 19 cm, 7 Stück im GN-Format.
Den Konvektomat auf 220°C vorheizen. Die Pizza Snacks aus den Verpackungen entnehmen und auf einem geeigneten Blech für 12 Min. (185°C) fertig backen. Die letzten 7 Min. die Backkammer entfeuchten. Je nach Gerätetyp und Bestückungsmenge kann die angegebene Zubereitungsdauer variieren. Bis zum Aufbacken gefroren aufbewahren. Stellen Sie sicher, dass das Produkt vor dem Verzehr vollständig durcherhitzt ist.
WEIZENMEHL, 18% KÄSE (schnittfester MOZZARELLA, EDAMER), 14% passierte Tomaten, 12% Gemüse in veränderlichen Gewichtsanteilen (Gemüsepaprika, Brokkoli), Wasser, 7,0% Tomatenkonzentrat, Rapsöl, Hefe, Salz, Zucker, Olivenöl nativ extra, Oregano, Zwiebeln, Knoblauch, Basilikum, Pfeffer, Röstzwiebeln. Kann enthalten: SOJA.
Verkehrsbezeichnung: | Pizza Snack belegt mit Käse, Paprika und Brokkoli, tiefgefroren |
Gebinde: | 1 x 4,76 kg Kt. (28 St. à 170 g) |
Artikelnummer: | 1-25-002300 |
EAN VS: | 4001724035619 |
EAN EVE: | 4001724035619 |
Inhalt netto: | 5,07 kg |
Inhalt brutto: | 5,35 kg |
Lagerung: | Nach dem Auftauen nicht wieder einfrieren. Bei -18 °C lagern (***-Fach oder Tiefkühltruhe). |
Pallettierung: | 12/Lage 72/Palette |
EVE Länge, Breite, Höhe: | 36,80 cm, 20,40 cm, 24,50 cm |
VS Länge, Breite, Höhe: | 36,80 cm, 20,40 cm, 24,50 cm |
Statistische Warennummer: | 19059080 |
MHD: | 275 Tage |
RLZ: | 90 Tage |
je 100 g Produkt | je 170 g Portion | |
Energie: |
849
kJ 202 kcal |
1.444
kJ 343 kcal |
Fett: | 6,4g | 11,0g |
davon gesättigte Fettsäuren: | 3,0g | 5,1g |
Kohlenhydrate: | 26,0g | 45,0g |
davon Zucker: | 3,9g | 6,7g |
Eiweiß: | 8,8g | 15,0g |
Salz: | 0,8g | 1,4g |
Das Produkt wird unter Beachtung der geltenden lebensmittelrechtlichen Vorgaben hergestellt. Dies beinhaltet vor allem die Einhaltung der Lebensmittelhygiene-Vorschriften und die Umsetzung der HACCP-Grundsätze sowie die Einhaltung und Umsetzung der Kennzeichnungsverpflichtungen.
Das Produkt ist gemäß den EU-Verordnungen zur Kennzeichnung, Zulassung und Rückverfolgbarkeit gentechnisch veränderter Lebens- und Futtermittel* nicht kennzeichnungspflichtig. (* VO (EG) Nr. 1829/2003 und VO (EG) Nr. 1830/2003).
Die Rezepturen der Produkte können sich ändern. Die hier bereit gestellten Informationen werden regelmäßig aktualisiert. Es können unter der gleichen Artikel-Bezeichnung und Artikel-Nummer Produkte sowohl mit alter als auch mit neuer Rezeptur verfügbar sein. Bitte beachten Sie, dass nur die Angaben auf der Verpackung maßgeblich sind. Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben.
Datum der letzten Änderung: 14.11.2024 13:34